Geodateninfrastruktur Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat in den vergangenen Jahren eine funktionierende Geodateninfrastruktur aufgebaut. Die in diesem Zusammenhang entwickelten Technologien, Systeme und Methoden bilden die technische Basis für eine umfassende und gewinnbringende Nutzung aller Geoinformationen im Freistaat Sachsen und darüber hinaus. Dabei war die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie Motor für die Entwicklung einer funktionierenden GDI Sachsen. Die GDI Sachsen ist nun ein leistungsfähiger Bestandteil der deutschen und europäischen Geodateninfrastruktur. Die erfolgreiche Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene gewährleistet eine auf zukünftige Anforderungen ausgerichtete Weiterentwicklung der sächsischen Geodateninfrastruktur.
Das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG) schafft den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen. Es bildet die Grundlage für die landesrechtliche Umsetzung der Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Das SächsGDIG gilt für alle geodatenhaltenden Stellen im Freistaat Sachsen. Mit dem Gesetz werden Regelungen für die Erfassung und Verwaltung von Geodaten und Metadaten sowie die Bereitstellung von Geodatendiensten und Netzdiensten getroffen. Im Weiteren finden sich dort Festlegungen zum Zugang und zur Nutzung der Geodaten und -dienste.
Organisatorisch obliegt dem Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) die Koordination des Betriebes der GDI Sachsen. Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) unterstützt das SMR dabei und nimmt darüber hinaus folgende Aufgaben wahr:
- Steuerung und Überwachung der technischen Funktionsfähigkeit der GDI Sachsen,
- Bereitstellung des landesweiten Metadateninformationssystems (MIS) und der zentralen Netzdienste,
- Betrieb des Geoportals Sachsen,
- Prüfung der von den geodatenhaltenden Stellen bereitgestellten Netzdienste hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie sowie
- Bereitstellung von dezentralen Netzdiensten für geodatenhaltende Stellen, die selbst keine oder keine geeigneten Netzdienste betreiben.